Beauftragte (None) Gefahrgutbeauftragter
- Laufende Nr
- 656
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Gefahrgutbeauftragter
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
07.03.00.04 Nordverbund
Titel der Aufgabe u. Beschreibung der Tätigkeit
Kompetenzen
Beratertätigkeit
Beratung aller Mitarbeiter des Unternehmens bzgl. Umgang mit transportgefährlichen Stoffen bei Transport und Lagerung dieser Stoffe.
Beratung der Versandabteilungen des Unternehmens in Fragen der Verpackung und Transportsicherung von dem Gefahrgut unterliegenden Gütern.
Führt aus
Führt aus
Überwachungsfunktion
Überwachen der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und –auflagen.
Regelmässige Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften.
Führt aus Führt aus
Planungsaufgaben
Mitwirkung bei der Konzeption / Beschaffung von technischen Anlagen und betrieblichen Ausrüstungen die im Zusammenhang mit transportgefährlichen Stoffen stehen.
Mitwirkung
Kooperation
Zusammenarbeit mit Behörden.
Unterstützung bei Transport- und Präsentationsfragen (Messeausstellungen) bzgl. der einzuhaltenden Vorschriften und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen.
Führt aus Unterstützung
Schulung
Empfehlung, Planung und / oder Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter, die Umgang mit transportgefährlichen Stoffen haben.
Führt aus
Dokumentation
Jahresbericht für GF bis zum 28.02. über Anzahl gefährlicher Transporte, durchgeführten Schulungen und besonderen Vorkommnissen.
Führt aus
BBG
Ausbildung zum EG Sicherheitsberater (Nachweis z.B. durch IHK-Zertifikat) ¼ Jahr im Unternehmen im Bereich des Umweltmanagements
Der Stelleninhaber muss aus seinem Charakterbild heraus erkennen lassen, dass er als zuverlässig anzusehen ist, maßgeblich ist das Gesamtbild der Persönlichkeit. Der Beauftragte hat (gesetzlich geregelt) das sog. Vortragsrecht, d.h. im Bedarfsfall berichtet er direkt dem Geschäftsführer.